Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Damsdorf: I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg vom 15.10.2021
I. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg
vom 15.10.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.11.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 10.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung für die Gemeinde Damsdorf erlassen:
I.
§ 6 wird um einen weiteren Absatz ergänzt, so dass der bisherige Text als Absatz 1 gekennzeichnet wird. Absatz 2 wird mit folgender Formulierung neu hinzugefügt:
(2) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 Abs. 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.
II.
Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Damsdorf, den 11.12.2025
gez. Gert Jürgens (L.S.)
(Bürgermeister)


